Parken leicht gemacht – Zuordnung schafft Struktur

„Mal schnell das Auto abstellen“ entwickelt sich in dicht bewohnten Stadtbereichen für Pkw-Besitzerinnen und -Besitzer häufig zu einem zeitaufwendigen Unterfangen. Im Schelmengraben schafft ein neues Parkraum-Konzept Struktur, um den Bedarf vieler Bewohnerinnen und Bewohner nach einem Stellplatz in Wohnungsnähe zu erfüllen. Daher hat die GWH im April 2020 damit begonnen, die in ihrem Eigentum befindenden Parkplätze zu vermieten. Seit Beginn des Jahres 2021 sind alle Flächen entsprechend gekennzeichnet und vertraglich fest zugeordnet. 

„Ich finde es echt gut einen Parkplatz bekommen zu haben und abends, wenn ich aus der Spätschicht komme, nicht mehr lange nach einem Parkplatz suchen muss“ – Mario G. – August-Bebel-Straße 10.

Feste Zuordnung zu Mietpartei

Vor allem aufgrund der zunehmenden Fremdnutzung und dem Parken etwa vor Zugangswegen, im Halteverbot, auf Grünflächen oder vor Feuerwehrzufahrten, entwickelte die GWH das Parkraum-Konzept im Schelmengraben. Dabei wurde unter anderem auf den Wunsch nach fester Zuordnung der Parkplätze zur jeweiligen Mietpartei eingegangen. Die insgesamt 908 Stellplätze der GWH können nun ab 15 Euro im Monat von Mieterinnen und -Mietern angemietet werden. „Ich freue mich, dass ich meinen Wunschparkplatz direkt vor unserem Haus bekommen habe. Dafür zahlen wir gerne 15 Euro“, sagt Roberta Forte aus der August-Bebel-Straße 6. Sandra G. findet einen eigenen Parkplatz ebenfalls gut: „Die 15 Euro im Monat sind ok und passen auch in mein Budget.“ Der Mietpreis für einen der 636 überdachten Parkplätze in einem der zwölf Garagenhäuser liegen bei 35 bis 50 Euro. Verfügbare Stellplätze finden Interessierte unter gwh.de/mieten  in der Kategorie „Parken“. 

Vor der Zuteilung der Stellplätze führte die GWH eine Bedarfsermittlung durch, bei der Bewohnerinnen und Bewohner ihren Bedarf an Stellplätzen und die bevorzugten Bereiche angeben konnten. Mithilfe von Anschreiben und Aushängen in den Eingangsbereichen der Wohnanlagen informierte die Wohnungsgesellschaft über das Vorgehen zur Anmietung eines Stellplatzes sowie über die dazugehörige Hausordnung, die die Nutzung der Parkflächen erklärt. So sind Stellplatzmieterinnen und -mieter in ihrer Nutzungsentscheidung frei, da keine Kennzeichen hinterlegt werden. Somit können insbesondere individuelle Parkmöglichkeiten mit Nachbarn vereinbart werden. Bewohner Josef S. aus der Hans-Böckler-Straße 92 wunderte sich anfangs schon darüber, dass man nach 50 Jahren, die er im Schelmengraben wohnt, für einen Parkplatz bezahlen soll. „Aber mittlerweile finde ich das gut. Wenn Besuch kommt, kann ich mein Fahrzeug in die Garage stellen und der Besuch kann auf meinem angemieteten Parkplatz sicher parken“, sagt er. 

„Mit dem neuen Konzept ist das Parken im Schelmengraben jetzt besonders für die Mieterinnen und Mieter komfortabler. Anregungen und Wünsche aus der Mieterschaft und dem Quartiersrat haben uns geholfen, individuell auf verschiedene Bedarfsgruppen einzugehen“, erklärt Anastasja Schatz, Abteilungsleiterin Immobilienmanagement bei der GWH.

„Endlich sind die ganzen abgemeldeten Fahrzeuge verschwunden und die Stellplätze wieder für die Mieter verfügbar. Ich begrüße das Parkraumkonzept der GWH sehr!“ – Thomas H. – Hans-Böckler-Straße 88.

Um eine bessere Orientierung zu schaffen und damit dem Falschparken vorzubeugen, sind an den entsprechenden Stellen Hinweisschilder und Parkschwellen inklusive Nummerierung angebracht, die auf Zufahrtswege und vermietete Stellplatzbereiche hinweisen. Für Schichtarbeiter Volker H. bedeutet das vor allen Dingen weniger Stress nach Feierabend: „Wenn ich aus der Nachtschicht komme, weiß ich, dass ich meinen sicheren Parkplatz habe“. Auch Landschaftsgärtner Daniel Krems ist froh über seinen angemieteten Parkplatz: „Da ich hier in der Siedlung seit nunmehr 40 Jahren die Außenanlage pflege und es immer ein Problem war, abends nach Feierabend mit meinen Firmenfahrzeugen einen Parkplatz zu finden, bedanke ich mich bei der GWH dafür, dass durch das Parkraumkonzept nun mein Problem gelöst wurde.“

Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, etwa bei Zufahrtsbereichen, auf Grünflächen oder vor Müllanlagen ist nicht erlaubt, um alle Rettungswege freizuhalten. Für die Einhaltung der Parkregelung trägt auch der Abschleppdienst Sascha  Sorge. Mit diesem hat die GWH einen Vertrag zur Sicherstellung des Parkmanagements geschlossen. „Insbesondere, wenn ein falschgeparktes Auto ein sicherheitsrelevantes Hindernis darstellt, das heißt einen Rettungsweg blockiert und dadurch schnelle Hilfe verhindern kann, müssen wir zeitnah handeln. Ist der Fahrer oder die Fahrerin in der Nähe bitten wir das Fahrzeug umzuparken. Wenn aber das Umparken nach Ansprache nicht erfolgt, wird das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt“, erklärt Alexander Baumgärtner, Geschäftsführer des Abschleppdiensts Sascha. „In den überwiegenden Fällen sind die Menschen einsichtig und ein Abschleppen nicht notwendig.“ 

Parkmöglichkeiten für Pflegedienste und Co.

Auch die Johanniter, zur Anlieferung der Mahlzeiten für den Mittagstisch oder Pflegedienste sind im Schelmengraben auf freie Parkplätze und kurze Laufwege angewiesen. Aus diesem Grund gibt es für das Kurzzeitparken neuerdings eine individuelle Lösung im Schelmengraben. Die Stellplätze für das Kurzzeitparken sind mit entsprechenden Schildern an den drei Zufahrtsbereichen der August-Bebel-Straße 3-11 gekennzeichnet. Die fünf Parkplätze in Hauseingangsnähe können für maximal 30 Minuten in Kombination mit einer Parkscheibe von Pflegediensten und Lieferanten genutzt werden. Für die Mitarbeiterinnen des Johanniter-Büros bieten sie zudem eine Stellmöglichkeit während ihrer Sprechzeiten. 

„Die ausgewiesenen Stellplätze zum Kurzzeitparken sind für unsere Beschäftigten sehr hilfreich. Vor allem bei Anlieferungen für den Mittagstisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter froh über kurze Wege“, so Ulf Weyer, Regionalvorstand der Johanniter.

Eine weitere Kurzzeit-Parkmöglichkeit hat die GWH auf ihren Mitarbeiterparkplätzen nach Dienstschluss geschaffen. Hierbei setzte sie einen Vorschlag aus dem Quartiersrat um. Die vier Stellplätze gegenüber dem GWH-Büro in der August-Bebel-Straße 31 können nun für 30 Minuten beispielsweise zum Entladen von Einkäufen mit Parkscheibe genutzt werden. Diese Kurzzeit-Parkflächen sind zwischen 19 und 6 Uhr für Bewohnerinnen und Bewohner frei. Diese können auch als Stellplatz über Nacht genutzt werden, sofern das Fahrzeug vor 6 Uhr morgens wieder entfernt wird.  

Darüber hinaus stehen die öffentlichen Stellplätze entlang der Straßenverläufe unverändert für dauerhaftes Parken zur Verfügung. 

Anmietbare Stellplätze auf einen Blick

Einen vollständigen Überblick zu den anmietbaren Parkplätzen im Schelmengraben finden Sie auch hier: Parkraumübersicht Süd und Parkraumübersicht Nord