In vielen Briefkästen im Schelmengraben liegt in diesen Wochen ein wichtiger Brief.
Mit diesem Schreiben informiert die Stadt über die anstehende Kommunalwahl und bietet die Möglichkeit, Einfluss auf wichtige Entscheidungen in Wiesbaden und im Quartier zu nehmen. Gleichzeitig wird auch der Ausländerbeirat neu gewählt.
An dieser Wahl dürfen auch Menschen ohne deutschen Pass teilnehmen.
Die nächste Kommunalwahl in Hessen ist am 15. März 2026.
Was ist eine Kommunalwahl?
Der Begriff „kommunal“ bezieht sich auf die Ebene der Stadt oder des Landkreises. In Hessen finden alle fünf Jahre Kommunalwahlen statt.
Bei dieser Wahl werden Vertreter gewählt für:
die Stadtverordnetenversammlung
die Gemeindevertretung
den Kreistag
Die gewählten Personen beraten darüber, was für die Stadt wichtig ist und wie Aufgaben umgesetzt werden. Es geht zum Beispiel um Schulen, Kitas, Spielplätze, Verkehr, Sauberkeit und soziale Angebote. Auch Förder-Programme für Stadtteile wie den Schelmengraben hängen von politischen Beschlüssen ab.
Kommunalpolitik geschieht also direkt im Alltag. Sie prägt das direkte Wohnumfeld und beeinflusst, wie sich ein Stadtteil entwickelt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Menschen ab 18 Jahren. Sie brauchen einen deutschen Personalausweis oder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union. Außerdem müssen sie seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde oder im Landkreis leben und dort angemeldet sein. Auch Menschen mit Betreuung dürfen wählen. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post. In diesem Schreiben stehen der Wahltag, der Ort des Wahllokals und die Öffnungszeiten.
Wählen im Wahllokal oder per Briefwahl
Die Stimmabgabe ist am Wahltag im Wahllokal möglich. Wichtig ist: Zum Wählen muss ein gültiger Personal-Ausweis und die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.
Vor Ort erhalten die Wahlberechtigten ihre Stimmzettel und begeben sich anschließend in eine Kabine, um ihre Entscheidung in Ruhe zu treffen. Die Wahl ist geheim, sodass niemand sehen oder nachvollziehen kann, wie abgestimmt wurde.
Neben dem Wählen im Wahllokal gibt es auch die Möglichkeit der Briefwahl. Dafür wird ein Antrag ausgefüllt. Dieser Antrag liegt der Wahl-Benachrichtigung bei. Das Formular kann ausgefüllt und per Post an die Stadt zurückgeschickt werden. Die Wahl-Unterlagen können auch online über die Internetseite der Stadt Wiesbaden beantragt werden: OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein
Nachdem der Antrag eingegangen ist, werden die Unterlagen per Post an die angegebene Adresse verschickt. Die ausgefüllten Stimmzettel werden in die vorgesehenen Umschläge gelegt und zurückgeschickt. Wichtig ist: Die Unterlagen müssen pünktlich eingehen, also spätestens am Wahltag, dem 15. März 2026. Geht der Brief zu spät ein, zählt die Stimme nicht.
Unterstützung ist sowohl im Wahllokal als auch bei der Briefwahl möglich. Wer Hilfe benötigt, darf sich begleiten lassen. Die Entscheidung bleibt immer persönlich und geheim.
Weitere Informationen gibt es auf der Internet-Seite der Stadt Wiesbaden: Kommunalwahlen 2026 | Landeshauptstadt Wiesbaden. Dort finden sich auch Hinweise zur Brief-Wahl und zu den Wahllokalen.